Anerkannte Gütestelle des Landes Baden-Württemberg
Wir sind in der Lage, Ihnen bei Abschluss einer Schlichtungs- oder Mediations-
vereinbarung eine vollstreckbare Ausfertigung (Gütestellenvergleich als Titel)
auszuhändigen.
Hält sich der Gegner nicht an die Vereinbarung, können Sie Ihre Ansprüche
im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen (Gerichtsvollzieherauftrag, Lohnpfändung, Zwangshypothek etc.). Der Gütestellenvergleich hat die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder eine notarielle Erklärung mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
 
 

Die Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg hat mit Verfügung vom 25.10.2000 - AZ: E370/1 Hrn. Rechtsanwalt Falke als Gütestelle anerkannt, da er als Rechtsanwalt und ausgebildeter Mediator die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
 
Schneller und kostengünstiger können Sie in streitigen Fällen einen Titel kaum bekommen.