Wir sind in der Lage,
Ihnen bei Abschluss einer Schlichtungs- oder Mediations-
vereinbarung eine vollstreckbare Ausfertigung
(Gütestellenvergleich als Titel)
auszuhändigen.
Hält sich der Gegner nicht an die Vereinbarung, können
Sie Ihre Ansprüche
im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen
(Gerichtsvollzieherauftrag, Lohnpfändung, Zwangshypothek
etc.). Der Gütestellenvergleich hat die gleiche Wirkung
wie ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich oder
eine notarielle Erklärung mit Unterwerfung unter die sofortige
Zwangsvollstreckung.
Die Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg hat mit
Verfügung vom 25.10.2000 - AZ: E370/1 Hrn. Rechtsanwalt
Falke als Gütestelle anerkannt, da er als Rechtsanwalt
und ausgebildeter Mediator die gesetzlichen Voraussetzungen
erfüllt.
Schneller und kostengünstiger können
Sie in streitigen Fällen einen Titel kaum bekommen.
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